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Drei Fehlentscheidungen mit schweren Konsequenzen für Speditionsfirma
Drei Fehlentscheidungen mit Folgen
Am 04.03.2025 gegen 09:30 Uhr brach ein polnischer LKW-Fahrer (bis 7,5 Tonnen) seinen Tankvorgang in Fockbek ab (erste Fehlentscheidung) und beschädigte beim Wenden das Dach der Tankstelle. Teile des Dachs fielen herab, doch der Fahrer setzte seine Fahrt fort, ohne den Schaden zu melden.
Zweite Fehlentscheidung: Um 10:15 Uhr löste der LKW die Höhenkontrolle des RD-Kanaltunnels aus. Die Polizei stellte fest, dass das Fahrzeug mit über 4 Metern Höhe nicht den Vorschriften entsprach und keine Sonderzulassung hatte. Neben der Anzeige wegen Unfallflucht erwartet den Fahrer ein Verfahren wegen weiterer Verstöße. Das Unternehmen muss mit Konsequenzen rechnen: Die Einnahmen der letzten zwei Tage werden eingezogen, Kennzeichen und Zulassung wurden bis zur Mängelbeseitigung sichergestellt.
Dritte Fehlentscheidung: Am 05.03.2025 meldete das Unternehmen, dass die Mängel behoben seien, und beantragte die Rückgabe der Kennzeichen. Eine Überprüfung bestätigte die Höhe von 4 Metern allerdings entdeckten die Beamten fragwürdige Änderungen an der Luftfederung. Eine technische Begutachtung durch die Dekra ergab 11 erhebliche Mängel, darunter eine ungleichmäßige Bremswirkung mit einer Überschreitung des Grenzwerts um 25 % sowie einen undichten Achsantrieb.
Die Weiterfahrt wurde untersagt. Das Unternehmen muss alle Mängel umgehend beheben.
Polizeidirektion Neumünster