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Gesplitteter Grundsteuerhebesatz für mehr Fairness
Gesplitteter Grundsteuerhebesatz sorgt für Fairness
Die Ratsfraktion der Bürger für Neumünster hat gemeinsam mit der SPD-Fraktion den Antrag auf gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer eingebracht, der mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Diese Lösung stellt die fairste Verteilung der Belastungen sicher.
Die bundesweite Grundsteuerreform führt zu einer erheblichen Benachteiligung von Wohnimmobilien gegenüber Gewerbeimmobilien, da sie nach unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben besteuert werden. Wohnimmobilien werden nach dem Ertragswert, Gewerbeimmobilien nach dem Sachwert bemessen – was ohne Anpassung zu einer deutlichen Bevorteilung von Gewerbegrundstücken geführt hätte.
Durch die Einführung unterschiedlicher Hebesätze haben wir in Neumünster die Aufkommensneutralität nicht nur insgesamt, sondern auch innerhalb der beiden Kategorien – Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke – sichergestellt. „Wir haben damit repariert, was in unserer Zuständigkeit möglich war“, erklärt Jürgen Joost, Ratsherr und Fraktionsvorsitzender der Bürger für Neumünster.
Innerhalb der beiden Gruppen gibt es jedoch individuelle Veränderungen: Manche zahlen mehr, andere weniger. Während Unternehmen die Grundsteuer als Betriebsausgabe steuerlich absetzen können, wird sie bei Wohnimmobilien oft auf die Mieter umgelegt. Beschwerden über höhere Zahlungen sollten daher an den Gesetzgeber gerichtet werden, nicht an die Kommunalpolitik.