
Mindestlohn 13,90 Euro: NGG fordert mehr Kontrollen in Neumünster
Mindestlohn 13,90 Euro: NGG fordert mehr Kontrollen in Neumünster
Seit Januar gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Davon profitieren auch rund 8.180 Minijobber in Neumünster. Ob der neue Satz überall korrekt gezahlt wird, bezweifelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
„Die Frage ist, ob wirklich alle Arbeitgeber die 1,08 Euro pro Stunde mehr zahlen“, sagt Philipp Thom, Geschäftsführer der NGG Schleswig-Holstein Nord. Er warnt vor Betrieben, die versuchen könnten, den Mindestlohn zu umgehen. Besonders wichtig sei deshalb die Kontrolle der Januar-Lohnabrechnung, die im Februar ausgezahlt wird – vor allem für Minijobber, aber auch für Beschäftigte mit regulären Jobs am unteren Ende der Lohnskala.
Entscheidend sei dabei die Arbeitszeit. „Wenn Arbeitgeber Stunden auf dem Papier kürzen, um den Mindestlohn einzuhalten, ist das ein klarer Gesetzesverstoß“, so Thom. Arbeitnehmer aus der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie können sich bei Fragen an die NGG wenden.
Die NGG kritisiert zudem die geringe Zahl an Mindestlohnkontrollen. Das Risiko, erwischt zu werden, sei zu niedrig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls brauche mehr Personal, um wirksam prüfen zu können. Thom fordert daher mehr Kontrolldruck – auch mit Blick auf die Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD aus der Region.
Klar sei außerdem: „Der Mindestlohn ist nur die Untergrenze. Wirklich fair ist der Tariflohn“, betont Thom und spricht sich für ein Bundestariftreuegesetz aus.
Beitrag vom 21.01.2026


