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Waffenverbotszone in Neumünster rund um den ZOB eingeführt

Die Stadt Neumünster hat zum Schutz der öffentlichen Sicherheit eine Waffenverbotszone eingerichtet. Sie gilt rund um den ZOB und die angrenzenden Straßen. In diesem Bereich ist das Mitführen von Waffen und Messern verboten. Ziel ist es, Straftaten vorzubeugen, das Sicherheitsgefühl zu stärken und einen geordneten innerstädtischen Raum zu schaffen besonders dort, wo viele Menschen unterwegs sind und es schnell eng wird.Die Polizei erhält erweiterte Kontrollbefugnisse, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen. Wer in der Zone trotzdem Waffen oder Messer mitführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder, außerdem können die Gegenstände eingezogen werden.Ausnahmen gelten für Einsatzkräfte, Sicherheitsfirmen und Handwerker, die Werkzeuge beruflich benötigen.

Die Waffenverbotszone umfasst (vereinfacht):

• Bahnhofstraße inkl. ZOB bis „Hinter der Bahn“

• Fußgängertunnel zwischen ZOB und Post-Parkplatz

• Johannisstraße

• Kaiserstraße entlang der Holstengalerie samt Parkhausbereich

• Fußweg zum Kuhberg (zwischen Nr. 18 und 20)

• Konrad-Adenauer-Platz

• Kuhberg bis zur Rendsburger Straße

• Rendsburger Straße (Bahnunterführung bis Kuhberg)

• Kieler Straße (Kuhberg bis Fußgängerüberweg vor Nr. 21)

Beitrag vom 04.12.2025