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Neue Kennzeichenpflicht für E-Scooter ab März 2025
Neue Versicherungskennzeichen für E-Scooter: Grün ersetzt Blau
Seit dem 1. März 2025 hat die Polizei zahlreiche Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern festgestellt. In vielen Fällen waren Fahrer ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs, was zu Strafanzeigen führte. Auch Halter, die unversicherte Fahrzeuge bereitstellten, wurden zur Verantwortung gezogen.
Das Versicherungsjahr für E-Scooter beginnt am 1. März und endet am 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. Mit dem neuen Versicherungszeitraum verlieren die bisherigen blauen Kennzeichen ihre Gültigkeit. Ab sofort sind grüne Versicherungskennzeichen erforderlich. Fahrzeughalter müssen rechtzeitig für den notwendigen Versicherungsschutz sorgen und das aktuelle Kennzeichen anbringen.
Zusätzlich muss die gültige Versicherungsplakette sichtbar am E-Scooter befestigt sein, andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von 40 Euro. Wer ohne Versicherung fährt oder ein unversichertes Fahrzeug nutzt, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch erhebliche finanzielle und versicherungsrechtliche Konsequenzen im Schadensfall.
Die Polizei kündigt an, die Kontrollen in den kommenden Wochen fortzusetzen.