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Sicherheit im ÖPNV: Waffen- und Messerverbot in Schleswig-Holstein

Sicherheit im ÖPNV: Waffen- und Messerverbot in Schleswig-Holstein

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins erhöht die Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr. Ab dem 23. Dezember tritt eine Verordnung in Kraft, die das Mitführen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und auf Fähren untersagt. Grundlage ist die geänderte Bundesgesetzgebung.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack betont: „Waffen und Messer stellen ein erhebliches Risiko dar.“ Die Zahl der Straftaten im ÖPNV stieg von 35 im Jahr 2022 auf 58 im Jahr 2023.

Die Verordnung umfasst alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs, Bahnhöfe und Fähren im Land. Kontrollen erfolgen durch die Landespolizei in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.