Cookie Consent

Indem Sie auf „Alle Akzeptieren“ klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingbemühungen zu unterstützen. Lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für weitere Informationen.

News

Umgang mit Betrugsanrufen

Hinweise der Polizei zum Umgang mit Betrugsanrufen:

Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Sie nimmt auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.

Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor der Haustür mit einem solchen Anliegen an Sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern-In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.

Seien Sie misstrauisch, wenn sich Angehörige unter einer vermeintlichen neuen Nummer melden, eine Notlage vortäuschen und um Überweisungen auf nicht bekannte Bankverbindungen bitten.

Lassen Sie sich nicht von Personen unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie Kontakt mit der Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen Sie selbst die 110.

Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden Sie auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef