Vorsicht bei Silvesterfeuerwerk: Zoll warnt vor gefährlichen Produkten
Hauptzollamt Kiel : Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk! Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk
Für viele Menschen gehört Feuerwerk zum Jahreswechsel, doch Vorsicht ist geboten. Insbesondere kurz vor Silvester werden oft Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder schlechter Verarbeitung angeboten. Diese können lebensgefährlich sein und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Einfuhr und Nutzung von Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen oder mit gefälschtem Siegel ist nach dem Sprengstoffgesetz strafbar. „Der Zoll leitet bei unerlaubtem Feuerwerk stets ein Strafverfahren ein, und die Produkte werden sichergestellt“, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
Unerlaubtes Feuerwerk birgt extreme Risiken, selbst bei vorsichtiger Anwendung. Verletzungen wie Verbrennungen, Gliedmaßenverlust oder Augenschäden sind keine Seltenheit.
Besondere Vorsicht gilt bei Feuerwerk der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze), für die in Deutschland oft eine spezielle sprengstoffrechtliche Erlaubnis nötig ist. Für Kategorien F3 und F4 ist diese Erlaubnis ohne Ausnahme erforderlich.
Das Hauptzollamt Kiel empfiehlt daher dringend, nur Feuerwerkskörper mit gültigem CE-Kennzeichen zu erwerben.
Zusatzinformation:
Zugelassene Silvester-Böller der Kategorie F2 enthalten Schwarzpulver. Dagegen bestehen gefährliche „BKS-Böller“ aus Blitzknallsätzen (BKS), die beim Entzünden wesentlich aggressiver reagieren und in Deutschland ohne spezielle Erlaubnis verboten sind.