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Weihnachtsgeld: Rechte kennen und Anspruch prüfen

„Weihnachtsgeld-Check“ lohnt sich – besonders für Azubis und Mini-Jobber

Beschäftigte in Neumünster sollten prüfen, ob sie Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Die Gewerkschaft NGG Schleswig-Holstein Nord empfiehlt einen „Weihnachtsgeld-Check“. „Manche Arbeitgeber ‚vergessen‘ die Sonderzahlung, obwohl sie im Tarif- oder Arbeitsvertrag steht – vor allem Azubis und Mini-Jobber gehen oft leer aus“, sagt Philipp Thom von der NGG.

Mini-Jobber haben Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld, wenn der Betrieb zahlt. „Weniger Stunden bedeuten weniger Geld, aber auch geringfügig Beschäftigte dürfen mit einer Sonderzahlung rechnen“, so Thom.

Die NGG weist speziell auf Bäckereien hin: Dort erhalten Beschäftigte mit mindestens 13 Monaten Betriebszugehörigkeit Weihnachtsgeld – bis zu 90 Prozent des Monatslohns, abhängig von der Dauer der Anstellung. Auch in der Milchwirtschaft und Brauereien mit Tarifvertrag gibt es oft ein volles 13. Monatsgehalt.

Weihnachtsgeld ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in Betrieben mit Tarifvertrag üblich: 77 Prozent der Beschäftigten dort erhalten es laut einer WSI-Analyse der Hans-Böckler-Stiftung. Fehlt ein Betriebsrat, empfiehlt sich der Kontakt zur Gewerkschaft.